Die Wetziker Stimmbürger und Stimmbürgerinnen entscheiden am 29. November 2020, ob sie den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Fernwärme-Initiative“ annehmen wollen.
Sie entscheiden NICHT über die Umsetzung der „Fernwärme-Initiative“!
Die Volksinitiative „Fernwärme-Initiative“ wurde im Vorfeld nämlich von den Initianten zurückgezogen.
Der wesentliche und entscheidende Unterschied liegt in der Tatsache, dass bei einer Annahme des Gegenvorschlags nicht nur die Versorgung mit Fernwärme von der KEZO, sondern auch weitere erneuerbare und alternative Energiequellen in die Überlegungen mit einbezogen werden müssen. Somit ist derzeit noch völlig offen, zu welcher Lösung man dereinst gelangen wird.
Die Abstimmungskampagne der Initianten ist vor diesem Hintergrund irreführend und weckt falsche Erwartungen. Der Kampagnen-Slogan „Ja zur Fernwärme“ ist schlicht unzutreffend. Es ist für die SVP nicht nachvollziehbar, weshalb die Wetziker Stimmbürgerschaft mit missverständlichen bzw. unzutreffenden Informationen versorgt wird.
Es ist der SVP Wetzikon daher ein grosses Anliegen, dies im Vorfeld klar zu stellen, damit die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen einen informierten, faktenbasierten Entscheid fällen können.
Konkret lauten die wesentlichen Artikel, über deren Aufnahme in die Gemeindeordnung abzustimmen ist, wie folgt:
Art. 33a (neu)
Der Stadtrat setzt sich für die Wärme- und Kälteversorgung ein, welche möglichst auf Fernwärme des Zweckverbands Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO) und der Abwasserreinigungsanlage (ARA) basiert und weitere erneuerbare und alternative Energiequellen berücksichtigt.
Art. 51 Ziff. 1 (neu)
1. Übergangsbestimmungen zu Art. 33a
1.1. Der Stadtrat prüft Varianten und legt dem Grossen Gemeinderat spätestens drei Jahre nach Annahme von Art. 33a einen Umsetzungsvorschlag vor.
Erst wenn der Umsetzungsvorschlag des Stadtrats vorliegt, geht es um ein Ja oder ein Nein zu einem konkreten Projekt. Dies kann, muss aber nicht eine Versorgung mit Fernwärme sein.