Künftig sollen gemäss Artikel 12 der neuen Gemeindeordnung zwanzig Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren einen «Jugendvorstoss» in Form eines Postulats einreichen können, der dann vom Parlament bzw. Stadtrat behandelt wird. Gemäss dem Entscheid des Parlaments besteht dieses Recht unabhängig davon, ob die Jugendlichen das Schweizer Bürgerrecht besitzen.
Sechs Gründe, weshalb der Jugendvorstoss und damit auch die Totalrevision der Gemeindeordnung entschieden abzulehnen sind:
1. Der Jugendvorstoss ist unfair
Der Wählerschaft, die sich regelmässig an die Urnen bemüht, wird ein solches Sonderrecht vorenthalten. Auch den Wetziker Vereinen, welche viel zum Wohlergehen unserer schönen Stadt beitragen, wird eine solche direkte Einflussmöglichkeit auf die Politik verweigert. Anstatt einzelnen Personen Sonderrechte zu gewähren, sollte vielmehr der Einbezug breiter Bevölkerungskreise als Individuen unterstützt werden.
2. Der Jugendvorstoss ist unnötig
Es gibt das Jugendparlament oder Mitwirkungsprojekte wie «Engage», welche es den Jugendlichen ermöglichen, ihrer Stimme Gehör zu verschaffen. Zudem steht auch Jugendlichen das Recht zu, Petitionen einzureichen. Dies haben die Jugendlichen in Wetzikon bereits erfolgreich mit der Petition «Wasserrutschbahn Badi Meierwiesen» getan. Dabei wurden die Jugendlichen übrigens massgeblich von zwei SVP-Parlamentariern unterstützt.
3. Der Jugendvorstoss ist eine allzu scharfe Waffe
Da er als Postulat ausgestaltet ist, folgen nach einer Überweisung an den Stadtrat zwingend umfangreiche Prüfungen und Berichte. Dies kann die Stadt viel Zeit und somit auch viel Geld kosten.
4. Der Jugendvorstoss schafft Rechte ohne Pflichten
Den Jugendlichen wird mit diesem Privileg ein verzerrtes Bild über politische Abläufe und Gestaltungsmöglichkeiten vermittelt. Wer Forderungen stellt, muss gleichzeitig auch Verantwortung übernehmen. Das ist mit dem Jugendvorstoss nicht gegeben.
5. Der Jugendvorstoss öffnet Tür und Tor für die Instrumentalisierung von Jugendlichen
Ein Missbrauch dieses Instruments ist mühelos umzusetzen. Erwachsene könnten dieses Mittel mit ein paar Jugendlichen ausnützen, um ihre eigenen Anliegen ohne unerwünschte Umwege auf die politische Agenda zu setzen.
6. Ein Nein zu dieser Totalrevision hat keine negativen Folgen
Die totalrevidierte Gemeindeordnung ist nicht ideal, doch ist sie ansonsten im Grossen und Ganzen unbestritten. Die Vorlage könnte ohne den unsinnigen Jugendvorstoss rasch und mit geringem Aufwand erneut zur Abstimmung gebracht werden.
Stimmen Sie am 13. Juni ein klares NEIN zu dieser Totalrevision der Gemeindeordnung! Zum Wohl unserer Stadt Wetzikon.