Zu Beginn legte Timotheus Bruderer in einer Fraktionserklärung den Fokus auf das gescheiterte Projekt zur Einführung einer Tagesschule in Wetzikon. Die SVP habe frühzeitig ihre Bedenken dargelegt. Selbst die Erhebungen der Stadt hätten damals gezeigt, dass das Interesse der Eltern gering sei. Insofern sei der Abbruch des Tagesschul-Pilotprojekts aus Sicht der Fraktion wenig erstaunlich. Die Tagesschule reihe sich ein in eine Reihe von abgebrochenen oder schief gelaufenen Projekten in Wetzikon (E-Trottinetts, frühe Ausschaltung der Strassenbeleuchtung in der Nacht). Die Behörden seien offenbar nicht auf gleicher Wellenlänge mit der Bevölkerung. Dem Stadtrat bzw. der Schulpflege sei aber zugute zu halten, dass sie sich an die Spielregeln gehalten und das Projekt abgebrochen hätten. Die SVP-Fraktion warte interessiert ab, was die Gründe für die Eltern gewesen seien, ihre Kinder nicht für die Tagesschule anzumelden.

In einer unsäglichen Fraktionserklärung griff die SP unseren Parteipräsidenten Rolf Müri an, weil er von seinen Bürgerrechten Gebrauch gemacht und sich an einer Demonstration in Seegräben beteiligt hatte. Dazu ist –> hier mehr zu lesen.

Eine der gewichtigeren Vorlagen an diesem Abend war «Tempo 30 in den Quartieren». Obschon die technische Ausarbeitung der Vorlage auch aus Sicht der SVP-Fraktion nicht grundsätzlich zu beanstanden war, konnten wir die Vorlage nicht unterstützen. Zeno Schärer wies zunächst darauf hin, dass der Titel der Vorlage ein Etikettenschwindel sei. Faktisch laufe es eben doch auf flächendeckendes Tempo 30 in Wetzikon hinaus, wie der Stadtrat noch im Jahr 2021 zu erkennen gegeben habe. Faktisch könne man schon heute kaum schneller als 30 fahren, was auch die erfolgten Tempomessungen deutlich zeigten. Mit flächendeckendem Tempo 30 werde die Hierarchie des Strassennetzes aufgehoben. Das Ergebnis sei viel Schleichverkehr und somit weniger Lebensqualität in den Quartieren. Mit Rechtsvortritt und demarkierten Fussgängerstreifen werde die Sicherheit gerade für die schwächeren Verkehrsteilnehmer reduziert. Was durch tieferes Tempo an Verkehrssicherheit gewonnen werde, gehe durch sorgloses Verhalten von manchen Verkehrsteilnehmern wieder verloren. Das zeige die neue Tempo-30-Zone an der Usterstrasse zu Genüge. Ein solches Chaos solle nun für teures Geld in ganz Wetzikon veranstaltet werden. Die Versprechungen der Befürworter, nämlich weniger Lärm und Abgase sowie mehr Verkehrssicherheit, seien aufgrund der heute schon tiefen Geschwindigkeiten nicht zu erreichen. Durch das Stop-and-Go würden vielmehr die Abgas- und Lärmimmissionen steigen. Die Unfallstatistik zeige zudem, dass die häufigsten Unfälle Parkierunfälle und Kollisionen mit Hindernissen seien. Nicht zuletzt seien auch die Blaulichtorganisationen negativ betroffen. Spätestens wenn Tempo 30 wirklich flächendeckend bestehe, würden sich die Fahrzeitverlängerungen kumulieren.
Die linken «Gegenargumente» krankten alle daran, dass sie sich auf die zulässige Maximalgeschwindigkeit (d.h. 50 bzw. 30 km/h) und nicht auf die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten bezogen. Was soll man da noch entgegnen, wenn die Realität derart konsequent ausgeblendet wird?
Die linke Ratsseite, die sich sonst so gerne für allerlei staatlich finanzierte «Mitwirkungsprozesse» stark macht, hatte auf einmal grosse Angst davor, dass sich das Volk zu flächendeckendem Tempo 30 äussern kann. Sie wollte, dass das Parlament abschliessend über die Vorlage befindet. Auch der Stadtrat will Fr. 57’000.– Steuergelder für eine Informationsoffensive aufwenden. Man scheint von der eigenen Vorlage nicht so recht überzeugt zu sein. Mit der erfreulichen Unterstützung von FDP und EDU hätte es im Parlament fast eine Mehrheit gegen umfassendes Tempo 30 gegeben. Das Parlamentsreferendum wurde mit Hilfe der SVP inzwischen ergriffen, so dass das Volk das letzte Wort zu diesem Tempo-30-Exzess haben wird.

Die Geschäftsleitung des Parlaments beantragte gleich selbst die Ablehnung ihres Antrags, einen Livestream der Parlamentssitzungen einzuführen. Die FDP beantragte, auf das Geschäft nicht einzutreten, zumal kein eigentlicher Antrag und keine Unterlagen vorlagen. Die Ratsmehrheit schloss sich dieser stringenten Argumentation an.

Die SVP-Fraktion beteiligte sich mit zwei Beiträgen an der Fragestunde des Parlaments:

Übersetzungskosten
Zahlt die Stadt Wetzikon beim Verkehr mit Amtsstellen, Gerichten, Schulen, usw. irgendwelche Übersetzungskosten für Personen, die das Schweizer Bürgerrecht haben? Wenn ja, wie viel?
Antwort: Die Sozialhilfe sehe bei Sozialhilfeempfängern beim Verkehr mit Amtsstellen keine Übersetzungskosten vor, und dies unabhängig vom Bürgerrecht oder Ausländerstatus. Die Übersetzungskosten würden im Rahmen der wirtschaftlichen Hilfe nicht bezahlt. Es werde erwartet, dass jemand, der das Schweizer Bürgerrecht habe, sich in einer Landessprache verständlich machen könne.

Fussballfeld 6
Was ist der Grund für den gegenwärtigen Baustopp? Was für Hürden, Überraschungen oder Ungeplantes gibt es zu berichten?
Antwort: Es gebe keinen Baustopp, bzw. der Baustopp sei so geplant gewesen. Die Konstruktion des Fussballplatzes sei so gewählt worden, dass man im Herbst 2022 den sogenannten Rohbau habe erstellen können, so dass während des Winters eine Setzung des Unterbodens habe stattfinden können. Die Ausbauarbeiten sollten ab Mitte März 2023 beginnen. Im Juni 2023 solle der Platz
s
oweit abgeschlossen sein. Allerdings sei im Bewilligungsprozedere mit dem Kanton ein Fehler passiert. Die Fachstelle Bodenschutz sei nicht in den Prozess einbezogen worden, weshalb es einen Baustopp gegeben habe. Mittlerweile sei aber die Baufreigabe wieder erteilt worden, nachdem die geforderten Aktenergänzungen eingereicht worden seien. Dies habe also keine Folgen für das Bauprogramm gehabt.

 


Entstehen bisher unbekannte/ungeplante Mehrkosten? Wenn ja: aus was für Gründen, in welcher Höhe und zu wessen Lasten?
Antwort: Es gebe wegen der bekanntlich ziemlich hohen Teuerung Mehrkosten von rund Fr. 30’000.–. Im Jahr 2009 sei der Fussballplatz vom Souverän bewilligt worden. Damals seien die Kosten für den erforderlichen Landabtausch berechnet worden. Es sei bis im November 2021 nicht berücksichtigt worden, dass ein bestehender Flurweg das Gelände durchquert. Nun müsse der Flurweg neu geführt werden, was weitere Mehrkosten von rund Fr. 35’000.– ergebe. Des weiteren gebe es ungeplante Mehrkosten infolge der vorgeschriebenen Fruchtfolgenflächen-Kompensation. Die im Projektierungskredit aufgeführten Fr. 127’000.– basierten auf einer Offerte aus dem Jahr 2020. Aufgrund von grossen Verzögerungen bezüglich des Landabtausches mit dem Kanton habe man das Geschäft erst im vergangenen Jahr vollziehen können. Das einst für die Fruchtfolgenflächen-Kompensation vorgesehene Land sei schon längst wieder vergeben gewesen. Es gebe immer weniger Fruchtfolgeflächen, weil der Kanton viele Flächen aufgekauft habe, was wiederum zu massiven Preissteigerungen geführt habe (statt Fr. 25.– bis Fr. 30.– pro Quadratmeter etwa Fr. 100.–). Per Zufall habe man aber nun Fruchtfolgeflächen-Kompensationsflächen für knapp Fr. 50.– pro Quadratmeter einkaufen können. Daraus ergäben sich zusätzliche Mehrkosten.
Die Eröffnung für das Fussballfeld 6 wurde auf Juni 2023 geplant und versprochen. Ist dieser Zeitplan unverändert zutreffend?
Antwort: Seitens der Stadt habe man stets die Fertigstellung (und nicht die Eröffnung) des Fussballplatzes im Juni 2023 in Aussicht gestellt. Die Abschlussarbeiten seien per Juni 2023 geplant. Danach erfolgten eine erste Rasenpflege und ein erster Unterhaltsschnitt, so dass der Platz den Benutzern per Ende Juli 2023 übergeben werden solle. Dies entspreche dem Bauprogramm. Die Eröffnungsfeier aller neuen Anlageteile sei für August oder September 2023 vorgesehen.

 

Nach der Fragestunde äusserte sich Philipp Zopp als Erstunterzeichner zur Antwort des Stadtrats auf seine Interpellation «Notfallplan Blackout (Stromausfall)». Er gab zu bedenken, dass es gerade heute wieder Stromausfälle in mehreren Gemeinden gegeben habe. Das sei natürlich nicht dasselbe wie ein Blackout, worum es in der vorliegenden Interpellation gehe. Er wies auf die gesetzliche Pflicht der Gemeinden hin, ihre Aufgaben auch in aussergewöhnlichen Lagen wahrzunehmen. Es gebe offenbar in Wetzikon kein spezifisches Notfallkonzept, aber immerhin eine Checkliste. Wenn im ganzen Kanton die Lichter ausgehen würden, könne man sich aber nicht mehr auf externe Organisationen verlassen. Man müsse diese Fragen aufs Tapet bringen; die Bevölkerung müsse sich selbst im Voraus informieren. Die Stadt Wetzikon warte offenbar auf ein Merkblatt der Volkswirtschaftdirektion. Die Erkenntnisse aus der Notfallübung seien eingeflossen; die Notfallübung habe offenbar gut funktioniert. In Anbetracht der täglichen Eingriffe der Swissgrid, um das Stromnetz stabil zu halten, sei keine allzu grosse Zuversicht angebracht. Das Netz sei an der Leistungsgrenze angelangt, womit man auch die gescheiterte Energiestrategie des Bundes ansprechen müsse. Wer das korrigieren wolle, solle am besten die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» unterzeichnen.

Eine weitere Interpellation, nämlich «Pilotversuch mit E-Trottinetts – wozu?», war vom Stadtrat beantwortet worden. Der Erstunterzeichnende Roger Hutter äusserte sich hierzu. Er wies darauf hin, dass das Ergebnis der Fragestellung, nämlich Erkenntnisse zum Mobilitätsverhalten und zum Bedürfnis nach E-Trottinetts zu gewinnen, einigermassen trivial sei. Eine einfache Umfrage hätte ausgereicht, anstatt die Bevölkerung mit diesen E-Trottinetts zu nerven. In Wetzikon seien gemäss den Angaben eines Anbieters im selben Zeitraum mehr Beschwerden aus der Bevölkerung als in der Stadt Zürich eingegangen. Den diesbezüglichen Zeitaufwand der Verwaltung von etwa drei bis vier Arbeitswochen hätte man sich auch sparen können.
Der Stadtrat habe ausgeführt, grosse Teile des Wetziker Stadtgebiets seien nur mittelmässig durch den ÖV erschlossen, weshalb die ETH-Studie, welche eine negative Umweltbilanz der E-Trottinetts nachwies, für Wetzikon weniger massgebend sei. Die ÖV-Verkehrsverbindungen seien aber an den meisten Orten, wo das Angebot vermehrt genutzt wurde, sehr gut, weshalb auch in Wetzikon die Umweltbilanz der E-Trottinetts nicht besonders gut gewesen sein könne. Hinzu komme noch, dass der angebliche Umstieg vom Auto auf die E-Trottinetts nur auf Eigenangaben der Benutzer beruhe. Wenn man gesehen habe, wie das E-Trottinett-Angebot vor allem von sehr jungen Leuten genutzt worden sei, müsse man diese Aussage doch sehr in Frage stellen. An der Aussage, dass (geteilte) E-Trottinetts der Umwelt eher schaden als nützen würde, müsse man somit auch in Wetzikon festhalten.
Die Fahr- und Parkverbotszonen seien ein guter Ansatz, reichten aber gemäss den Rückmeldungen aus der Bevölkerung offensichtlich nicht aus, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Grössere Unfälle habe es zum Glück nicht gegeben, wohl nicht wegen dem angepassten Fahrverhalten der Nutzer, sondern weil die Geräte wenig genutzt worden seien.
Der in den Ausschreibungsunterlagen angekündigte Bericht der Anbieter liege nicht vor. Von einem der Anbieter sei immerhin bekannt, dass er das Projekt gerne weitergeführt hätte.
Dem Stadtrat sei zugute zu halten, dass er sich um eine enge Begleitung des Projekts bemüht habe, und dass er nun noch rechtzeitig die Reissleine gezogen habe und die negativen Rückmeldungen aus der Bevölkerung ernst genommen habe. Es stelle sich aber doch die Frage, ob der Stadtrat auf jeden zeitgeistigen Trend aufspringen wolle.
Es sei schön, dass die Presse über die Problematik mit den E-Trottinetts berichtet habe. Allerdings sei es wenig fundiert, Wetzikon mit Uster zu vergleichen. Im flächen- und einwohnermässig viel grösseren Uster gebe es deutlich weniger E-Trottinetts, so dass die Probleme viel geringer und die negativen Reaktionen weniger heftig seien.