Die Überweisung des Postulats «Umsetzung PBG-Revision klimaangepasste Siedlungsentwicklung» lehnte die Fraktion im Einklang mit dem Stadtrat ab. Teilweise wurden die Forderungen der Postulanten bereits umgesetzt. Da die Revision des Richt- und Nutzungsplans noch nicht eingeleitet wurde, wird eine Berichterstattung im Sinne der Postulanten bloss verwaltungsinterne Ressourcen binden, ohne dass dadurch ein Mehrwert erzielt werden kann. Die übliche Mitte-Links-Mehrheit des Parlaments überwies das Postulat dennoch mit 18 zu 16 Stimmen.
Das Postulat «Stopp der Knallerei» unterstützte die SVP-Fraktion trotz grossmehrheitlicher Sympathien nicht. Der wesentliche Grund dafür ist, dass sich der stadträtliche Entwurf der totalrevidierten Polizeiverordnung seit November 2024 in der Vernehmlassung befindet. Darin ist unter anderem eine verschärfte Regelung zum Abbrennen von Feuerwerk enthalten. Es ist nicht einzusehen, weshalb dieses überflüssige Postulat eingereicht werden musste, notabene nach dem Beginn der Vernehmlassung. Dieses Anliegen kann ebenso gut in der Vernehmlassung eingebracht werden. Die SVP Wetzikon hat diese Möglichkeit genutzt und in der Vernehmlassung einen sorgfältig austarierten Vorschlag eingereicht, um die unnötige Knallerei zu stoppen. Mit diesem Vorschlag kann dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung entsprochen werden, zugleich aber mittels Ausnahmebewilligungen ein festliches Feuerwerk ermöglicht werden. Da wir die Ausnahmebewilligung in Form einer Generalklausel vorgeschlagen haben, welche nebst Feuerwerken auch andere Sachverhalte erfasst, könnte die Polizeiverordnung so ganz allgemein viel flexibler, einzelfallgerechter und freiheitlicher ausgestaltet werden. Nach unserer Meinung hat nämlich die Regelungs- und Verbotsdichte mittlerweile ein besorgniserregendes Ausmass angenommen, auch in Wetzikon. Trotzdem braucht es manchmal Leitplanken in Form eines Verbots, aber eben mit Augenmass und sinnvollen Ausnahmeregelungen. Das Postulat hingegen kommt zum falschen Zeitpunkt. Mit 24 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat das Parlament daraufhin die Überweisung des Postulats deutlich abgelehnt.
Danach folgten die übliche jährliche Neuwahl des Parlamentspräsidiums und der Geschäftsleitung des Parlaments sowie ein Apéro des neugewählten Ratspräsidenten.